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   KG, 02.07.2007 - 10 U 141/06   

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https://dejure.org/2007,7479
KG, 02.07.2007 - 10 U 141/06 (https://dejure.org/2007,7479)
KG, Entscheidung vom 02.07.2007 - 10 U 141/06 (https://dejure.org/2007,7479)
KG, Entscheidung vom 02. Juli 2007 - 10 U 141/06 (https://dejure.org/2007,7479)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grenzen zulässiger Verdachtsberichterstattung; Erfordernis eines Mindestmaßes an Beweistatsachen bei der Berichterstattung über den Verdacht der Verbreitung manipulierter Fotoaufnahmen durch einen Fotografen; Bestrafung wegen Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung ...

  • Judicialis

    BGB § 823; ; BGB § 1004 Abs. 1 Satz 2; ; StGB §§ 185 ff.; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verdachtsberichterstattung muss auf fundierte Beweise gestützt sein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2008, 58
  • afp 2007, 576
  • BeckRS 2007, 14242
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Köln, 10.09.2020 - 15 U 230/19

    Dieselskandal: Bericht wegen fehlender Anhörung rechtswidrig

    Der Senat hält es daher in Fällen, in denen die Unzulässigkeit einer den Kläger identifizierenden Verdachtsberichterstattung (allein) über die fehlende Konfrontation mit den gegen ihn erhobenen Vorwürfen begründet werden soll, ausdrücklich nicht für erforderlich, diesen speziellen "Verbotsgrund" zur Meidung einer Unbestimmtheit in den Klageantrag bzw. den Tenor einer gerichtlichen Entscheidung aufzunehmen (AA wohl LG Berlin v. 13.06.2006 - 27 O 447/06, BeckRS 2007, 65447 mit Aufnahme des Inhalts einer Stellungnahme; wegen Gesamtverbots durch KG v. 02.07.2007 - 10 U 141/06, BeckRS 2007, 14242 unberührt).

    Es ist zwar nicht zwingend so, dass die Ausgewogenheit einer Verdachtsberichterstattung automatisch fehlen wird, wenn ein eher pauschales Dementi nicht ausdrücklich mitabgedruckt wird (unklar KG v. 02.07.2007 - 10 U 141/06, BeckRS 2007, 14242; dagegen Söder , a.a.O., Rn. 256.1), doch wird dies nicht selten auch im konkreten Einzelfall jeweils anders ausfallen können (siehe auch Korte , Praxis des Presserechts, 2. Aufl. 2019, § 2 Rn. 249).

  • OLG Hamburg, 08.04.2008 - 7 U 21/07

    Anwendung der Grundsätze der Verdachtsberichtserstattung auf die Verbreitung

    Diese Grundsätze müssen vielmehr auch dann zur Anwendung kommen, wenn der Vorwurf, sich so, wie es in der Berichterstattung erörtert wird, verhalten zu haben, geeignet ist, das Ansehen des Betroffenen herabzusetzen (s. z.B. KG, Urt. v. 2.7. 2007, AfP 2007, S. 576 f.); denn abgesehen davon, dass der Kreis dessen, was der Gesetzgeber als strafbar ansieht, sich beständig ändert und auch regionalen Unterschieden unterliegt, dienen die Anforderungen, die für die Zulässigkeit einer Verdachtsberichterstattung entwickelt worden sind, dem Zweck, den Betroffenen vor einer Vorverurteilung durch die Medien im Sinne der Verhängung eines sozialen und moralischen, nicht aber eines juristischen Unwerturteils zu schützen.
  • OLG Düsseldorf, 22.06.2011 - 15 U 17/08

    Grundsätze der Verdachtsberichterstattung durch die Presse

    Schließlich ist vor der Veröffentlichung regelmäßig eine Stellungnahme des Betroffenen einzuholen (BGH Urt. v. 30.1.1996, VI ZR 386/94 = Juris Rz. 37 = BGHZ 132, 13; BGH Urt. v. 15.12.1987, VI ZR 35/87 = juris Rz. 11 = NJW-RR 1988, 733; BGH Urt. v. 25.5.1965, VI ZR 19/64 = juris Rz. 27 = MDR 1965, 735; KG Urt. v. 2.7.2007, 10 U 141/06 = juris Rz. 5 = ZUM 2008, 58; KG Beschl. v. 26.4.2002, 9 W 110/02, ZUM-RD 2002, 461).
  • OLG Dresden, 26.03.2021 - 4 U 2442/20

    Unterlassungsansprüche in Bezug auf Berichterstattungen Qualifizierung einer

    Auch außerhalb der klassischen Verdachtsberichterstattung soll nach einer Meinung in der Rechtsprechung die Einholung einer Stellungnahme aber erforderlich sein, wenn die Berichterstattung einen schwerwiegenden Vorwurf enthält, der geeignet ist, das Ansehen des Betroffenen erheblich herabzusetzen (siehe dazu OLG Hamburg, Urteil vom 8. April 2008, 7 U 21/07; KG, Urteil vom 2. Juli 2007, 10 U 141/06 - juris; Paschke/Berlit/Meyer, aaO. Kap. 37 Rn 73ff. m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 21.02.2019 - 16 U 179/17

    Unterlassung einer veröffentlichten Wortberichterstattung

    Maßgeblich ist, dass eine entsprechende Anwendung der Grundsätze der Verdachtsberichterstattung jedenfalls einen Vorwurf voraussetzt, der in schwerwiegender Weise ehrenrührig und geeignet ist, das Ansehen des Betroffenen erheblich herabzusetzen (siehe dazu OLG Hamburg, Urteil vom 8. April 2008, Az.: 7 U 21/07, AfP 2008, 404 - 407; KG, Urteil vom 2. Juli 2007, Az.: 10 U 141/06, AfP 2007, 576 - 577).
  • OLG Hamburg, 09.12.2008 - 7 U 12/08

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Presseberichterstattung über das Verhalten

    Diese Grundsätze müssen vielmehr auch dann zur Anwendung kommen, wenn der Vorwurf, sich so, wie es in der Berichterstattung erörtert wird, verhalten zu haben, geeignet ist, das Ansehen des Betroffenen herabzusetzen (s. z.B. KG AfP 2007, S. 576 f.); denn abgesehen davon, dass der Kreis dessen, was der Gesetzgeber als strafbar ansieht, sich beständig ändert und auch regionalen Unterschieden unterliegt, dienen die Anforderungen, die für die Zulässigkeit einer Verdachtsberichterstattung entwickelt worden sind, dem Zweck, den Betroffenen vor einer Vorverurteilung durch die Medien im Sinne der Verhängung eines sozialen und moralischen, nicht aber eines juristischen Unwerturteils zu schützen.
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